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AGBs

                                    Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

l. Geltungsbereich

1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für Vertäge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung , sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2.Die Unter- oder Weitervermietrung der überlssenen Zimmer sowie deren Nutzung sowie anderen Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels,wobei § 540 Abs. 1Satz 2BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kundenfinden nur Anwendung,wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

ll.Vertragsabschluß,-partner,Verjährung

1. Der Vertag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.Vertragsopartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Drittschuldner für alls Verpflichtungen aus dem Hotelannahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3.Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntniss abhängingen regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 Abs. 1BGB. Svhadensersatz - Ansprüche verjähren kenntnis unabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel beruhen.

lll.Leistungen,Zahlung,Preis,Aufrechnung

1.Das Hotel ist verpflichtet. die dem Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2.Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3.Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige Gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen , höchstens jedoch 5% anheben.

4.Die Preise können vom Hotel jedoch ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Abäderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Erhalt  ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt , die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit (8% bzw. bei Rechtsgeschäften , an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6.Das Hotel ist berechtigt , bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung . zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

7. In begründeten Fällen , zum Bespiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt , auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 6. für bestehende oder künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, oder eine Anhebung der im Vertag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bie zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 6. für bestehende und künftigr Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehneder Ziffer 6. und/oder 7. geleistet wurde.

9. Der Kunde kann nur mit einer unstrittigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

llll. Rücktritt des Kunden(Abbestellung,Stornierung)/Nichinanspruchnahmeder Leistungen des Hotels(No Show)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen in Textform erfolgen.

2. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart , besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das otel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dwer Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels

1.Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung aud sein Recht zum Rücktritt verzichtet.

2. Wird gemäß Ziffer 6. und/oder 7. vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gestzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3.Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

-höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertrtende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

-Zimmer oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

-das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

-der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer l.2 vorliegt.

4. Der berechtigte Rücktritt das Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Vl. Zimmerbereitstellung,-Übergabe und -Rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

2.Gebuchte immer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der kund hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3.Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel bis spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmersw für dessen vertragüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logipreises(Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 90% . Vertragliche Ansprüche des Kunden werden nicht begründet. Ihm steht frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

Vll. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzing von vertrgstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind , soweit in dieser Ziffer Vll. nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftraten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kundenbemüht sein , für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Vlll. Schlußbestimmungen

1.Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2.Erfüllungs und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstan -auch für Scheck und Wechselsteitigkeiten -ist im kaufmännischen Verkehr ist Leinfelden-Echterdingen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Leinfrlden-Echterdingen.

3. Es gilt deutsches Recht. die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

4.Sollten einzelne Bestimmungen diser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder Nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.                                                                                                                                                                                                                                                                                           

 

Feb. 2017

 

 

 

 

 

 

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